Vor dem Hintergrund des immer weiter voranschreitenden Klimawandels durch die vom Menschen in die Atmosphäre eingeleiteten Treibhausgase, wurde innerhalb der EU nach einer passenden Lösung gesucht. Mit dem Ziel, dieses im Kyoto-Protokoll festgehaltene Problem marktwirtschaftlich zu lösen, wurde der Emissionshandel eingeführt.
Der Emissionshandel ist ein 2005 eingeführtes System zur kontrollierten Senkung von Kohlendioxid und seit 2012 auch von Lachgas und perflourierten Kohlenwasserstoffen. Bestimmte Industriegruppen bekommen durch eine gesetzliche Festlegung einen maximalen Wert von CO2-Emissionen vorgeschrieben, der von ihren Anlagen ausgestoßen werden darf. Dazu muss das entsprechende Unternehmen Berechtigungen erwerben. Diese werden durch den jeweiligen Staat verteilt und versteigert. Aber auch zwischen den Unternehmen ist der Kauf und Verkauf der Emissionsberechtigungen möglich. Dadurch können Unternehmen, die weniger Treibhausgase ausstoßen ihre Berechtigungen weiterverkaufen und generieren durch den damit verbundenen Umweltschutz Geld.
In Deutschland wird der Emissionshandel ab 2021 auch auf die Bereiche Straßenverkehr, Heizen und fast alle weiteren Bereiche, in denen fossile Energieträger verbrannt werden, erweitert werden. Die Verpflichtung zum Erwerb von Berechtigungen liegt dabei beim Inverkehrbringer der Brennstoffe.
Nach einem Preisverfall durch zu geringe Obergrenzen und weiteren Faktoren, ist seit 2017 der Preis für die Berechtigungen wieder gestiegen. Weiterhin ist zu beachten, dass ab 2021 eine neue Handelsperiode anbricht und damit neue Emissionsobergrenzen folgen werden.
Es werden also einige neue Herausforderungen auf den Emissionshandel zukommen. Dabei beraten wir Sie gerne.
Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf.
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