Das Thema der Nährstoffrückgewinnung nimmt im Zuge der Novellierung von Düngeverordnung/Düngemittelverordnung (DüV/DüMV) in Deutschland eine neue Bedeutung an. Insbesondere die Diskussion um das anstehende EU-Vertragsverletzungsverfahren auf Grund von überhöhten Nitratbelastungen im Grundwasser führte dazu, dass zahlreiche nitrat- und phosphatsensible Gebiete identifiziert wurden, in denen eine Düngung landwirtschaftlicher Flächen nur mit besonderen Auflagen verbunden ist. Dies führt u. a. dazu, dass viele landwirtschaftliche Betriebe neue Verwertungswege für Gärreste und Gülle finden müssen.
Ebenfalls auf Nährstoffe – insbesondere Phosphor – abzielend, werden durch die neue Klärschlammverordnung Vorgaben zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen gemacht. Damit besteht spätestens ab dem Jahr 2029 die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung für Klärschlamm mit einem Phosphorgehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse. Ausnahmen von der Rückgewinnungspflicht bestehen lediglich bei Klärschlämmen mit niedrigen Phosphorgehalten (weniger als 20 Gramm Phosphor je Kilogramm Klärschlamm (Trockenmasse)).
Insgesamt erhöhen die gesetzlichen Regelungen den Druck auf die Abfall- und Agrarwirtschaft, um Stoffkreisläufe im Sinne einer Kreislaufwirtschaft zu schließen.
Insgesamt gewinnt eine Nährstoffrückgewinnung vor dem Hintergrund einer europaweiten Gesetzgebung und Diskussion um Nachhaltigkeit und Klimaschutz stark an Bedeutung.
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