Abfälle sind "alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss" (vgl. § 3 Abs. 1 KrWG).
Die jährlich anfallenden Abfallmengen sind innerhalb der EU gigantisch! So wurden innerhalb der EU im Jahr 2014 insgesamt 2,5 Milliarden Tonnen Abfall produziert.
Unterschieden werden die Abfälle in Deutschland gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit jeweils unterschiedlichen Schlüsselnummern. Zusammengefasst ergeben sich daraus u. a. die nachfolgenden Kategorien:
Es kann insgesamt zwischen Abfällen zur weiteren stofflichen Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden werden. Steht bei einer Beseitigung die Rückgewinnung von Energie im Vordergrund, handelt es sich um eine energetische Abfallverwertung.
Die energetische Verwertung bietet großes Potenzial hinsichtlich Klimaschutz (u. a. durch CO2-Einsparpotential, Verminderung diffuser CH4-Emissionen) und als definierte Schadstoffsenke.
Die technische Umsetzung einer energetischen Abfallverwertung kann in einer Müllverbrennungsanlage (MVA), einem Müllheizkraftwerk (MHKW), EBS-Kraftwerk oder einer alternativen Anlage zur thermischen Reststoffverwertung erfolgen.
Unabhängig von der Technologie, ob Rostfeuerung oder Wirbelschichtverbrennung, Vergasungsanlage, Pyrolyse- oder Verölungsverfahren, unterstützen wir unsere Kunden in allen Planungsphasen und Belangen von der ersten Idee bis hin zur Realisierung und Inbetriebnahme.
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