Sonderabfall ist kein rechtlicher Begriff, sondern bezeichnet eine Gesamtheit von unterschiedlichen Abfallfraktionen, die in Deutschland überwiegend „gefährliche“ Abfälle gem. Abfallschlüsselnummern (AVV) enthält.
Diese Gesamtheit ist grundsätzlich nicht auf bestimmte AVV-Abfallschlüsselnummern begrenzt und schließt auch keine aus. Die Zusammensetzung der Abfallfraktionen können über die Zeit variieren. Auch können weitere Randbedingungen hinzukommen, beispielsweise, dass der Abfall infektiös ist, weder zerkleinert noch vermischt werden darf, oder unter Aufsicht verbrannt werden muss.
Das BREF-Dokument (Final Draft vom Dezember 2018) gibt in Abschnitt 2.3.2.1 als Orientierung für die mögliche Zusammensetzung von Sonderabfall folgende Bandbreiten an:
Während eine Vielzahl von energetischen Abfallverwertungsanlagen einzelne, im jeweiligen Genehmigungsbestand genau festgelegte gefährliche Abfallschlüssel einsetzen dürfen, sind sie aber in der Regel weder für Sonderabfall geeignet noch dafür genehmigt. Als Technik zur thermischen Behandlung von Sonderabfall in der oben dargestellten Bandbreite hat sich die Verbrennung im Drehrohrofen (DRO) durchgesetzt.
Kernkomponenten einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) sind in diesem Fall:
Dazu gehören u. a. die folgenden Anlagenkomponenten, die jeweils auf das Handling gefährlicher Abfälle mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ausgelegt sind:
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