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Objektüberwachung/Fachbauleitung

In dieser Leistungsphase gehört insbesondere die Bauüberwachung und Dokumentation zu unserer Kernkompetenz. Dabei wird auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen geachtet. Zu unseren Leistungen, die wir anbieten, gehören u. a.:

  • Durchführung der örtlichen Bauüberwachung
  • Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung
  • Koordination der an der Objektüberwachung Beteiligten
  • Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans
  • Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
  • Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  • Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung
  • Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  • Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  • Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung
  • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
  • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
  • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
  • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
  • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
  • Dokumentation des Bauablaufs
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.

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