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Klärschlammbehandlung

Durch die Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und Düngeverordnung/Düngemittelverordnung (DüV/DüMV), stehen in Deutschland Kläranlagenbetreiber und Entsorger vor neuen Herausforderungen.

Eingeschränkte Ausbringungsmengen, anstehende Verbote von Flockungsmitteln und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung führen zu erheblich ansteigenden Entsorgungspreisen und zwingen Kommunen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen dazu, ihre Prozessketten neu auszulegen.

Wir helfen unseren Kunden auf dem gesamten Weg der Klärschlammbehandlung von der Entwässerung bis zur Verwertung wie nachfolgend dargestellt.

Für uns stellt die Behandlung von Klärschlamm eine Schnittmenge zwischen unseren beiden zentralen Arbeitsfeldern Energiewirtschaft und Kreislaufwirtschaft dar und hat einen besonders hohen Stellenwert.

Wir unterscheiden bei der Klärschlammbehandlung insbesondere folgende Bereiche:

  1. Schlammbehandlung (Entwässerung, Trocknung)
  2. Mitverbrennung von Klärschlamm
  3. Monoverbrennung von Klärschlamm
  4. Alternative Verfahren zur Klärschlammbehandlung
  5. Verfahren zur Phosphorrückgewinnung

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt aktuell auf dem Feld der Generalplanung von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen.

Darüber hinaus bieten wir natürlich auch dezentrale Konzepte zur Klärschlammtrocknung oder -verwertung an, da es keine einheitliche Lösung für alle Probleme gibt. So können wir insbesondere auch für die alternativen Verfahren umfangreiche Erfahrungen (insbesondere zur Hydrothermalen Carbonisierung, HTC) aufweisen.

Insgesamt unterstützen wir unsere Kunden im gesamten Tätigkeitsfeld der Klärschlammbehandlung in allen Planungsphasen und Belangen von der ersten Idee bis hin zur Realisierung und Inbetriebnahme.

Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf.


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