Spätestens ab dem Jahr 2029 besteht die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung für Klärschlamm mit einem Phosphorgehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse.
Mit bekanntwerden dieser verschärften Vorgaben wurden zahlreiche Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm entwickelt, welche an unterschiedlichen Stellen des Klärprozesses ansetzen:
- Ablauf der Nachklärung
- Schlammwasser
- Faulschlamm/Klärschlamm
- Nach der Monoverbrennung aus der Klärschlammasche
Abhängig davon an welcher Stelle des Klärprozesses die Phosphorrückgewinnung ansetzt, liegt der Phosphor in unterschiedlichen Bindungsformen und Konzentrationen vor. Entsprechend ist das Rückgewinnungspotenzial (bezogen auf die Zulauffrachten der Kläranlage) unterschiedlich hoch (vgl. Tabelle, Quelle DWA, 2013).
Da die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung erst ab 2029 besteht, sind derzeit noch viele Verfahren in der Erprobung bzw. gehen langsam in den industriellen Betrieb über.